Badregeln

 

Liebe Besucherinnen und Besucher,

das Team des Aquafit Dierdorf freut sich Sie als Gast begrüßen zu dürfen! Wir tun unser Bestes, dass Sie bei uns eine angenehme und entspannte Zeit verbringen. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie um Beachtung der wichtigsten Badregeln:


1. Die Gäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Jeder Gast hat so sich zu verhalten, dass weder Gäste noch Personal durch ihn behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Den Anordnungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

2. Die Badeinrichtung ist pfleglich zu behandeln. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Bäderanlagen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben.

3. Das Rauchen im Hallenbad ist untersagt. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erwünscht. Zum Essen sind ausschließlich die zugelassenen Bereiche zu nutzen.

4. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Andere Reinigungsmittel, Haarfärbemittel oder Rasierer dürfen nicht verwendet werden.

5. Die Wertsachen sind in den vorgesehenen Garderobenschrank zu deponieren und diesen hat der Gast selbst zu verschließen. Den Schlüssel hat er während seines Aufenthaltes bei sich zu behalten.

6. Den Gästen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabe-, Fernseh- sowie Film- und Fotogeräte als auch Foto- und Musikhandys zu benutzen. Werden Fotos gemacht, ist vorher ein Einverständnis aller darauf abgelichteten Personen sowie des Aufsichtspersonals notwendig.

7. Die Gäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume sowie die Schwimmhalle nicht in Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.

8. Das Schwimmerbecken darf nur von geübten Schwimmern/innen, die sich aus eigener Kraft ohne Schwimmhilfen im Wasser fortbewegen können, benutzt werden. Kindern ist die Nutzung des Schwimmerbeckens nur gestattet, sofern diese mindestens das Seepferdchenabzeichen besitzen und eine zuständige Aufsichtsperson die Verantwortung trägt.

9. Der Aufenthalt von Kindern, die des Schwimmens unkundig sind, ist im Nichtschwimmerbecken nur unter der Aufsicht der Eltern oder einer geeigneten Aufsichtsperson und nur mit geeigneten Hilfsmitteln zulässig. Der alleinige Aufenthalt im Nichtschwimmerbecken ohne die Aufsicht der Eltern oder einer zuständigen Aufsichtsperson ist nur gestattet, sofern diese mindestens das Seepferdchenabzeichen und eine ausreichende Wassersicherheit besitzen.

10. Die Nutzung der Sprungbretter geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf den Sprungbrettern ist nicht erwünscht. Ob eine Sprunganlage freigegeben wird, entscheidet das Aufsichtspersonal.

11. Für die Nutzung der Rutschbahn gelten die auf den ausgehängten Tafeln aufgeführten Regeln. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Bahn nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. Das Landebecken ist unverzüglich zu verlassen. Im Treppenbereich und auf der Rutschbahn selbst hat besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zu herrschen. Das Aufstauen von Wasser ist verboten!

Saunaregeln

  1. Die Saunaanlage dient der Entspannung und Ruhe. Entsprechendes rücksichtsvolles Verhalten wird vorausgesetzt. Das gilt innerhalb und außerhalb der Saunakabinen sowie in allen anderen Bereichen der Saunaanlage nebst Außenbereich.

  2. Es ist Sache des Saunagastes, sich durch einen Arzt bestätigen zu lassen, dass er gesundheitlich in der Lage ist die Sauna ohne Gefahr zu nutzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden grundsächlich nur in Begleitung Erwachsener zugelassen.

  3. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades, eine Körperdusche vorzunehmen.

  4. Die Saunagänge finden unbekleidet statt. Zugelassen ist aber auch ein um den Körper gebundenes Badetuch oder ein Saunakilt.

  5. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großem Liegehandtuch gestattet, mit Ausnahme des Dampfbades. Jede Verunreinigung der Bänke, inbesondere mit Schweiß, ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Saunakabinen mitzunehmen. Badesandalen, Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Saunabürsten oder Zeitungen und Druckschriften dürfen aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht mit in die Saunakabinen und das Dampfbad genommen werden.

  6. Aufgüsse auf den Ofen und/oder das Einbringen anderer Duftstoffe oder Saunazusätze dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

  7. In den Saunakabinen (mit Holzinnenausstattung) und vor der Benutzung einer Ruheliege ist jegliche Art der Verwendung von Einreibemitteln verboten, auch das Auftragen des für das Dampfbad bestimmten Körpersalzes und Honigs.

  8. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf dem Körper auftretenden Kaltgusses (sogenannter Blitzguss) ist gefährlich und sollte äußerst umsichtig gehandhabt werden. Dieser darf unter keinen Umständen an anderen Personen durchgeführt werden.

  9. Die Benutzung der Fußbecken dient der Kreislaufanregung. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt. Die transportablen Becken sind nach Gebrauch an geeigneter Stelle (Ablauf) zu entleeren und anschließend wieder an den ursprünglichen Aufstellort nahe der Wasserentnahmestelle zu bringen.

  10. Die Benutzung der Liegen ist nur bekleidet mit Bademantel oder ausreichend großem Saunatuch gestattet. Dies gilt auch im Gastronomiebereich der Sauna. Es ist nicht gestattet, Liegen für die Dauer des Saunaaufenthaltes zu reservieren. Dies gilt insbesondere im Ruheraum.

  11. Das Tönen und Färben der Haare, Fuß- und Nagelpflege sowie das Rasieren ist nicht gestattet. Das Auswaschen von Handtüchern, Unterwäsche, Strümpfen usw. ist nicht gestattet.

  12. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht erwünscht.